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Erklärung zur Barrierefreiheit für Stud.IP

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Stud.IP-Installation (5.4.1) unter der https://studip.nna.niedersachsen.de der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE Anfang 2022 vorgenommenen Bewertung. Maßstab der Prüfung ist die EN 301 549 und der A sowie AA Status der WCAG 2.1. Überprüft wurden die Vorgaben der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) anhand der 98 Prüfschritte des BITV/WCAG-Tests.

Die Überprüfung bezieht sich auf das Stud.IP-Release 5.0.

Diese Stud.IP-Installation ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

  • Überschriftenhierarchien werden auf manchen Seiten nicht vollständig eingehalten.
  • Für Bilder, Bedienelemente und grafische Elemente sind in manchen Fällen keine, falsche oder unzureichende Alternativen vorhanden.
  • Grafiken und Bedienelementen fehlen in manchen Fällen korrekte Auszeichnungen, so dass sie von Assistenzsystemen nicht richtig erfasst werden können.
  • Die Sprache in Alternativtexten ist teilweise in Englisch angegeben ohne das der Sprachwechsel korrekt ausgezeichnet ist.
  • Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Die sichtbare Reihenfolge von Seitenelementen weicht teilweise von der Reihenfolge im Quelltext ab.
  • Die Mindestanforderung an Kontraste ist nicht überall erfüllt.
  • Die Tastatursteuerung ist nicht uneingeschränkt benutzbar.
  • Auf der Startseite fehlt die Bereitstellung der Erläuterungen über die Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Zudem können von Nutzerinnen und Nutzern eingestellte Inhalte, z.B. PDFs oder Videos, Barrieren aufweisen.

Stud.IP wurde in Bezug auf Barrierefreiheit überarbeitet. Folgende Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren sind in die Releases ab Stud.IP-Version 5.1 eingeflossen:

  • Attribute und Alternativtexte wurden hinzugefügt und korrigiert, damit Screen Reader Schaltflächen, Links, Bedienelemente und Grafiken korrekt interpretieren und passende Texte ausgeben können.
  • Die Hierarchien von Überschriften und Reihenfolge von Seitenelementen wurden überarbeitet/korrigiert.
  • Sprachauszeichnungen wurden vereinheitlicht.
  • Listeneinträge, Tabellen(-spalten) und Formulare wurden korrekt ausgezeichnet und sinnvoll verknüpft.
  • Eine Möglichkeit den Kontrast zu verändern, wurde implementiert.
  • Die Tastatursteuerung wurde korrigiert.
  • Aktionsmenüs und Akkordeonelemente wurden überarbeitet.
  • Die responsive Navigation wurde verbessert.
  • Eine Mustererklärung zur leichten Sprache soll in Stud.IP 5.5 eingehen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.09.2023 erstellt und zuletzt am 02.02.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefrei@nna.niedersachsen.de an.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

◦Telefon: 0511/120-4010

◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de